Seit Erscheinen der DIN 4261 Teil1 im Jahr 2002 sind Untergrundverrieselungen, Filtergräben und Klärteiche zur Abwasserbehandlung in den meisten Bundesländern nicht mehr zulässig. Das hat zur Folge, dass solche Anlagen spätestens nach Ablauf der Einleitungserlaubnis nicht mehr betrieben werden dürfen. Die Anlagen müssen in diesem Fall umgebaut oder erneuert werden.