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Demographischer Wandel - eine Gefahr für Kleinkläranlagen?

Kleinkläranlage AQUAmax

Da Kleinkläranlagen mindestens für 4 Einwohner ausgelegt sein müssen und häufig nur 1 – 2 Personen angeschlossen sind, stellt sich die Frage, ob diese Anlagen mit einer Unterbelastung die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllen können. Insbesondere der zukünftige Rückgang der Bevölkerung in Deutschland wird diesen Zustand weiter vorantreiben. Hinzu kommt der Trend, dass immer mehr Menschen in die Städte ziehen. Dadurch reduziert sich die Personenanzahl je Haushalt zusätzlich. Besonders in Sachsen und Thüringen ist dieser Trend bereits erkennbar. Die Mehrzahl der Kleinkläranlagen ist mit dieser Unterbelastung überfordert und liefert keine stabilen Ablaufwerte.

Viele Kleinkläranlagenhersteller haben ihre Produkte nicht auf derart starke Unter-belastungen untersucht oder eingestellt. Einige Hersteller versuchen nun, mit aufwändigen Messmethoden (Wasserstands- und Volumenmessungen) zumindest bei diesen unterbelasteten Kläranlagen, Energie zu sparen. Es sollten jedoch Aufwand und Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen, ohne den Gewässerschutz zu vernachlässigen. Hat die Branche der Hersteller von Kläranlagen hier einen wichtigen Trend verpasst? – Offenbar. Denn in Teilen von Sachsen werden inzwischen SBR-Kläranlagen oft gemieden, da sie den Ruf haben, bei starker Unterlast die geforderte Reinigungsleistung nicht zu erreichen.

Die ATB Umwelttechnologien GmbH aus Porta Westfalica - seit 10 Jahren eines der führenden Unternehmen in Europa rund um Standardkläranlagen - setzt mit seiner Kleinkläranlage AQUAmax® neue Maßstäbe.

ATB hat im Rahmen einer Prüfung nach EN 12566-3 eine Unterlastprüfung der AQUAmax®-Kläranlage von einem unabhängigen Institut, der Materialforschungs- und Prüfanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar (MFPA), durchführen lassen.

Ziel der Überprüfung war es, nachzuweisen, dass die Kleinkläranlage AQUAmax® trotz starker Unterbelastung die geforderte Reinigungsleistung einhält. Hierzu wurde im Anschluss an eine 38-Wochen-Prüfung nach EN 12566-3 eine weitere Prüfphase angehängt. Nach einem simulierten Urlaubsbetrieb über 6 Wochen (also ohne Zulauf) wurde die Anlage weitere 8 Wochen mit Abwasser von nur 1 Bewohner beschickt. Der gesamte Prüfzeitraum der Unterlastprüfung betrug also 14 Wochen.

Während der 8-wöchigen Prüfung mit dem Abwasser eines Einwohners wurden 9 Beprobungen (24h – Mischproben) durchgeführt. Dabei erreichte die Anlage sogar die geforderte Reinigungsleistung der Ablaufklasse D. Hierbei lag der CSB im Schnitt bei 45 mg/l, der NH4N bei 0,42 mg/l; sogar bei einer Abwassertemperatur von 12° wurden die CSB- und NH4N-Werte sicher eingehalten.

Im Schlussbericht der MFPA heißt es unter Anderem „…. Hinsichtlich der Reinigungsleistung der Anlage war im Untersuchungszeitraum keine Abnahme der Reinigungsqualität gegen-über dem Nominalbetrieb festzustellen. Fast bei allen Ablaufparametern wurden bessere Werte ermittelt….“

Abschließend stellte die MFPA fest: „…Insgesamt hat die Anlage…alle relevanten Ablaufparameter sicher eingehalten…“.

ATB hat somit bewiesen, dass die Kleinkläranlage AQUAmax® auch ab nur einem Einwohner die geforderte Reinigungsleitung sicher einhält – und dies sogar bei niedrigen Temperaturen.

Der komplette Prüfbericht kann hier herunter geladen werden.